Der Heizkostenzuschuss 2019/2020 wurde genehmigt und an die Einkommensgrenzen angepasst. Folgende Einkommensgrenzen gelten ab dem 1. September 2019 Für alleinstehende Personen 886,00 € Für alleinstehende PensionistInnen (mit mindestens 360 Beitragsmonaten) 996,00 € Für Ehepaare / Lebensgemeinschaften 1.328,00 € Bitte reichen Sie dies bis zum 31.12.2019 ein. |