Der BMV informiert …

Der Burgenländische Müllverband informiert zu folgenden Themen:

1. Behandlung von Sozialfällen
Ausgleichszulagenempfänger können mit diesem Antrag die teilweise Nachsicht des Müllbehandlungsbeitrages beantragen.
In besonderen Härtefällen kann mit diesem Antrag um die gänzliche Nachsicht des Müllbehandlungsbeitrages angesucht werden. Die Voraussetzungen für die Nachsicht sind in den Richtlinien des BMV nachzulesen.

2. Windelsäcke anlässlich einer Geburt
Familien mit Kleinkindern erhalten kostenlos über die Gemeinde einmalig pro Kind, sofern es in der Gemeinde hauptgemeldet ist, unter Vorlage der Geburtsurkunde 50 Stück Windelsäcke. Windeln gehören grundsätzlich in die Restmülltonne! Der Windelsack soll lediglich den Mehranfall an Windeln aufnehmen, der in der Restmülltonne keinen Platz mehr hat und zugebunden und nicht überfüllt mit der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden. Sollten die zugeteilten Windelsäcke nicht reichen, ersuchen wir, Restmüllsäcke zum Preis von € 2,90 von der Gemeinde zu beziehen.

3. Windelsäcke anlässlich eines Pflegefalls
Einwegwindeln, die im Zusammenhang mit einem Pflegefall benötigt werden, sind ebenfalls über die Restmülltonne zu entsorgen. Um den Mehranfall an Müll unterzubringen, kann mittels Antrag und unter Vorlage einer Arztbestätigung eine 240l-Tonne zum gleichen Preis wie die 120l-Tonne bezogen werden.