Kundmachung Fundhund Parndorf vom 06.09.2023

Wem gehört dieser Hund? Gemäß § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz, BGBl. 2004/118 idgF, wird das Auffinden von folgendem Tier kundgemacht:

Siehe hier: Kundmachung_Fundhund

Sollten Sie diesen Hund kennen oder auch den oder die BesitzerIn, melden Sie sich bitte beim Burgenländischer Tierschutzverein, 7111 Parndorf, Am Bahnhof 5. Tel: 02166 2512 / 0699 10967245.